Beitragsordnung

Vom 12. November 2006

§1 Beitrag
(1) Jedes Mitglied des Vereins hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 12 Euro zu leisten. Auf Wunsch können beliebige höhere Beiträge geleistet werden.
(2) Der Beitrag ist spätestens einen Monat nach Benachrichtigung auf das Konto des Vereins einzuzahlen.
(3) Der Vorstand kann auf Antrag finanziell schwache Mitglieder von der Beitragsleistung befreien.

§2 Neue Mitglieder
(1) Für neue Mitglieder fällt zum Zeitpunkt des Beitritts der volle Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr an.

§3 Änderung
(1) Änderungen dieser Beitragsordnung bedürfen einer Mehrheit der Mitgliederversammlung.
(2) Es ist dabei festzulegen, ob die Änderung im laufenden oder im folgenden Geschäftsjahr in Kraft tritt.
(3) Alle Mitglieder sind umgehend von der Änderung in Kenntnis zu setzen. Ihnen bleibt das Recht vorbehalten, innerhalb von einem Monat nach der Änderung ihren Austritt aus dem Verein zu erklären, ohne dass Ansprüche auf einen eventuellen Änderungsbetrag an sie geltend gemacht werden dürfen.

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